AGBs

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Liebe Gäste, 
uns ist sehr daran gelegen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und einen angenehmen Aufenthalt haben werden. Wir haben uns bemüht, dafür klare rechtliche Regeln zu schaffen.

 

1. Allgemeines

Lastering Ferienhäuser & Apartments vermietet Ferienhäuser und Ferienapartments. Alle Leistungen sind in einem Mietvertrag enthalten und werden zwischen dem Gast und Lastering Ferienhäuser & Apartments vereinbart.



2. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages

Der Vertrag ist gültig, sobald das Ferienhaus oder Ferienapartment bestellt und bestätigt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.


DeDer Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. Abweichende Regelungen sind mit Lastering Ferienhäuser & Apartments zu vereinbaren.



3. Rechte und Pflichten, Hausordnung

Lastering Ferienhäuser & Apartments ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


Der Gast ist verpflichtet, Lastering Ferienhäuser & Apartments den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.

Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter eingetretene als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt Lastering Ferienhäuser & Apartments vorbehalten, diesen Dritten aus wichtigem Grunde abzulehnen.


Das gebuchte Ferienhaus/Ferienapartment darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Anzahl an Personen belegt werden.



Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung oder das Ferienapartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und ist zur Einhaltung der Hausordnung (s. 3a) verpflichtet. Die Hausordnung liegt zusätzlich in jeder Ferienunterkunft aus.



3a) Unsere Gäste bekommen die Unterkunft in einem erstklassig gepflegten Zustand übergeben. Der Mieter ist entsprechend verpflichtet, das Ferienhaus/Ferienapartment sorgfältig zu behandeln und bei Abreise in einem aufgeräumten und besenreinen Zustand zu verlassen.
Reklamationen bezüglich des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und vor Einzug Lastering Ferienhäuser und Apartments mitzuteilen. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.


In den Ferienunterkünften gilt ein allgemeines Rauchverbot. Für Raucher stehen auf den überdachten Terrassen Aschenbecher bereit.

Hunde sind herzlich willkommen! Es ist nicht erlaubt, dass sich Hunde in den Betten und auf den Sofas aufhalten. Im Erholungsgebiet „Haddorfer Seen“ stehen Hundekotbeutel und spezielle Mülleimer zur Verfügung.


Jeweils ein Dusch- und Handtuch je Person sind im Mietpreis enthalten. Diese sollen nicht mit zum Badestrand genommen werden.

Die Ferienhäuser und Apartments sind wärmetechnisch gut gedämmt. Daher ist regelmäßiges Lüften sehr wichtig. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, 1 x täglich (besonders im Winter) alle Räume kurz durchzulüften. Es ist darauf zu achten, dass Fenster nicht für längere Zeit geöffnet und gleichzeitig die Heizkörper warm sind. Um Schimmelbildung in den Räumen zu vermeiden, behält Lastering Ferienhäuser & Apartments sich vor, bei Erfordernis die Unterkünfte zwischendurch zu lüften.



Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.



Feuerschalen und offenes Feuer sind nicht gestattet. Ein Holzkohlegrill steht jeder Unterkunft zur Verfügung. Nach Gebrauch ist der Grill zu reinigen und die kalte Asche im Restmüll zu entsorgen.



Insekten im Haus oder dessen Umgebung kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Vermieter hat keine Verantwortung für Baulärm oder Staub von den Nachbargrundstücken.


Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen (eine Inventarliste inkl. Preise liegt in der Ferienunterkunft aus). Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden.


Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände der Gäste.


Hinweise zur Mülltrennung liegen in jeder Ferienunterkunft aus.


Bei Langzeiturlaubern (länger als 14 Tage) führen wir im 14-tägigen Rhythmus in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr eine Zwischenreinigung inkl. Wechsel der Handtücher und Bettwäsche durch (Termin nach Absprache).

Die Steckdosen in den Häusern haben keine Kindersicherung, da diese sonst die VDE-Zulassung verlieren. Sollten Sie für die Zeit Ihres Aufenthaltes Kindersicherungen für die Steckdosen benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid. In unserer Anmeldung können diese dann abgeholt werden.
Im gesamten Ferienhausgebiet sowie auf den Grundstücken der Ferienhäuser und Ferienapartments gibt es keinen Winterdienst.


5. Reiserücktritt

Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Lastering Ferienhäuser & Apartments verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

  • Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 0% vom Reisepreis
  • 25 bis 29 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Reisepreis
  • 15 bis 24 Tage vor Reiseantritt: 40% vom Reisepreis
  • 10 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 60% vom Reisepreis
  • 5 bis 9 Tage vor Reiseantritt: 80% vom Reisepreis
  • Weniger als 5 Tage vor Reiseantritt: 100% vom Reisepreis

Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist Lastering Ferienhäuser & Apartments zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR steht Lastering Ferienhäuser & Apartments trotzdem zu.

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.: a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. a) hat der Anbieter bereits geleistete
Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen haben in jedem Falle schriftlich an Lastering Ferienhäuser & Apartments zu erfolgen.



6. Zahlungsbedingungen

8 Tage nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 100,00 EUR fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß Vertrag. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung/Überweisung auf das Konto von Lastering Ferienhäuser & Apartments oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung per Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich.

An- und Abreisetage

Mögliche An- und Abreistage sind Freitag, Samstag, Sonntag und Montag. 

Dienstags, mittwochs und donnerstags sind keine An- und Abreisen möglich.

Fällt der gebuchte Anreise- oder Abreisetag auf einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, so werden wir den Zeitraum bis zum nächstmöglichen An- und/oder Abreisetag in Rechnung setzen.

Beispiel:           Ist die Anreise dienstags, so wird der Montag zusätzlich berechnet.

                          Ist die Anreise mittwochs, so wird der Montag und Dienstag zusätzlich berechnet.                     

Ist die Abreise donnerstags, so wird der Freitag zusätzlich berechnet.

Fällt bei einer Langzeitbuchung (mit monatlicher Abrechnung im Voraus), das Abreisedatum auf einen Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag, so ist die Buchung entweder bis zum darauffolgenden Freitag zu verlängern oder auf den vorherigen Montag zu verkürzen. Abgerechnet wird bis zum nächstmöglichen Abreisetag (montags oder freitags).



7. Anreise

Unsere Ferienhäuser und Apartments werden in der Regel an Ihrem Anreisetag gereinigt und stehen Ihnen ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt an der Anmeldung Birkenhain 1, 48493 Wettringen. Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.



8. Nebenkosten/Zusatzleistungen

Die Nebenkosten für Gas, Wasser, Strom sind im Mietpreis enthalten. WLAN kann kostenlos genutzt werden. Die Kosten für die Endreinigung sind im Preis enthalten. Das Ferienhaus/Ferienapartment ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen.

Da die Entwicklung der Nebenkosten; insbesondere der Energiekosten nicht vorhersehbar ist, halten wir uns vor, den Mietpreis entsprechend anzupassen.



9. Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Weitere Hinweise zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.



10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Steinfurt.







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